Zwischennutzungen

In der Werkmatt Uri stehen für verschiedene Zwecke passende Objekte zur Zwischennutzung oder befristeten Miete zur Verfügung. Eigentümer der Zwischennutzungsobjekte bleibt der Kanton Uri. Er strebt mit den temporären Angeboten einen sinnvollen Gebrauch und eine Belebung des Areals an. Ein Renditeziel besteht dabei nicht, hingegen sollen die Zwischennutzungen kostendeckend und ohne Investitionen seitens des Besitzers erfolgen. Je nach Objekt und Vertragsart bestehen unterschiedliche Fristen.

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